Silvestervorrat? Beschlagnahmt!

Am Nachmittag des 6. März 2023 kontrollierten Beamte der Verkehrskontrolleinheit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) in Hohenwutzen einen aus Polen kommenden niederländischen Pkw.

Auf Befragen gaben die beiden Insassen an, in Polen Zigaretten gekauft zu haben. Die Frage, ob sie pyrotechnisches Material transportieren würden, wurde verneint.

Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs fanden die Zollbeamten jedoch zwei Originalkartons mit pyrotechnischem Material der Klasse 3 und zwei Plastiktüten mit pyrotechnischem Material der Klassen P1, T1 und F3 im Kofferraum. Auf dem Rücksitz befand sich eine weitere Tasche mit verschiedenen Feuerwerkskörpern der Klasse 2. Der Fahrer des Fahrzeugs gab an, es handele sich um ein Luxusfahrzeug.

Der Fahrer des Wagens gab an, dass es sich um seine Feuerwerkskörper handelte und dass er die entsprechende Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz besaß, diese aber nicht bei sich hatte.

Mehr als 2.500 Stück – 41 Kilogramm – Feuerwerkskörper der Klassen P1, T1 und F3 wurden beschlagnahmt. Die gekauften Feuerwerkskörper der Klasse 2 wurden dem Fahrer zurückgegeben.

Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.