Erwachsene sollen künftig Cannabis in bestimmten Mengen privat oder in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen anbauen dürfen sowie im Rahmen eines regionalen Modellvorhabens in lizenzierten Fachgeschäften erhalten können. Darauf hat sich die Bundesregierung nach Gesprächen mit der EU-Kommission über das Eckpunktepapier vom 26. Oktober 2022 geeinigt. Ziel bleibt weiterhin, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Substanzen zu verhindern, den Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten bestmöglich zu gewährleisten sowie den Schwarzmarkt einzudämmen.
In einem ersten Schritt sollen der Anbau in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen und der private Eigenanbau bundesweit ermöglicht werden. Die Abgabe in Fachgeschäften wird in einem zweiten Schritt als wissenschaftlich konzipiertes, regional begrenztes und befristetes Modellvorhaben umgesetzt. In dem Modellvorhaben können die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich genauer untersucht werden.
Cannabis ist ein weit verbreitetes Genussmittel. Es wird in Deutschland oft illegal angeboten und genutzt. Damit gefährdet es häufig die Gesundheit. Besonders Jugendliche sind durch Cannabis in ihrer sozialen und kognitiven Entwicklung beeinträchtigt. Trotzdem konsumieren immer mehr Jugendliche die Droge. Die Schwarzmarktware ist häufig verunreinigt und schafft zusätzliche Gesundheitsgefahren. Das können wir nicht länger hinnehmen. Deswegen wagen wir die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in klaren Grenzen und drängen den Schwarzmarkt zurück, flankiert durch Präventionsmaßnahmen für Jugendliche. Der Gesundheitsschutz steht dabei im Vordergrund. Die bisherige Cannabis-Politik ist gescheitert. Jetzt müssen wir neue Wege gehen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann ergänzt: „Der bisherige restriktive Umgang in Deutschland mit Cannabis ist gescheitert. Das Verbot von Cannabis kriminalisiert unzählige Menschen, drängt sie in kriminelle Strukturen und bindet immense Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden. Es ist Zeit für einen neuen Ansatz, der mehr Eigenverantwortung zulässt, den Schwarzmarkt zurückdrängt und Polizei und Staatsanwaltschaften entlastet. Wir trauen den Menschen mehr zu- ohne dabei die Gefahren, die vom Cannabiskonsum ausgehen können zu verharmlosen.“ Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sagt: „Der Konsum von Cannabis ist eine gesellschaftliche Realität. Eine jahrzehntelange Verbotspolitik hat davor die Augen verschlossen und damit vor allem Probleme verursacht: zulasten unserer Kinder und Jugendlichen, der Gesundheit von Konsumierenden und der Strafverfolgungsbehörden. Nun schaffen wir eine stimmige und pragmatische Cannabis-Politik aus einem Guss, vom Anbau bis zum Konsum. Niemand soll mehr bei Dealern kaufen müssen, ohne zu wissen, was man sich da einhandelt. Durch einen kontrollierten Anbau und die Abgabe im Rahmen von Cannabis-Clubs stärken wir den Jugend- und Gesundheitsschutz. Und: Wir entziehen der organisierten Kriminalität den Boden, die selbst vor dem Verkauf an Kinder nicht zurückschreckt. Mit einem regionalen Modellprojekt loten wir zudem die Möglichkeiten einer kommerziellen Lieferkette aus.“ Die Eckpunkte des 2-Säulen-Modells („Club Anbau & Regional-Modell/ CARe) haben das Bundesgesundheitsministerium als Federführer sowie das Bundesinnenministerium, das Bundesjustizministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium, das Bundeswirtschaftsministerium und das Auswärtige Amt entsprechend der fachlichen Zuständigkeiten erarbeitet. Die EU– und völkerrechtlichen Grenzen wurden dabei berücksichtigt. Auf Basis des Eckpunktepapiers wird die Bundesregierung jetzt kurzfristig einen Gesetzentwurf vorlegen. Ergänzend sind die im Eckpunktepapier vom 26. Oktober 2022 formulierten Maßgaben zum Jugend- und Gesundheitsschutz umzusetzen. Beabsichtigt ist, dieses Regelungsvorhaben so auszugestalten, dass keine Notifizierungspflicht ausgelöst wird. Die zweite Säule setzt im nächsten Schritt auf dem Weg zu einer bundesweiten Regelung die weiteren Ansätze aus dem Eckpunktepapier vom 26. Oktober 2022 einschließlich einer Evaluation als wissenschaftlich konzipiertes, regional und zeitlich begrenztes Modell um: Unternehmen wird die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften von Genusscannabis an Erwachsene in einem lizensierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht. Mit dieser Säule können die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich untersucht werden. Dieser Teil des Vorhabens ist voraussichtlich weiterhin notifizierungspflichtig. Bei der Umsetzung des 2-Säulen-Modells legt die Bundesregierung dessen völker- und EU-rechtlichen Rahmen zugrunde. Sie wird sich gegenüber den entsprechenden VN-Gremien auf die 1993 bei der Ratifizierung des UN-Abkommens aus 1988 abgegebene Interpretationserklärung berufen und eine Stellungnahme abgeben, mit der sie das Vorhaben als mit dem Zweck und den rechtlichen Vorgaben der VN-Übereinkommen vereinbar erklärt. Zudem wird es auf eine enge und transparente Abstimmung mit den Europäischen Partnern ankommen. Die Bundesressorts gehen bei allen Teilen des Vorhabens im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit unter Gesamtfederführung des BMG arbeitsteilig vor. Beide Säulen fließen ein in konkrete Gesetzentwürfe, wobei der Arbeitsentwurf zur Säule 1 im April 2023 vorgelegt wird, danach der Gesetzentwurf zur Säule 2. Die Ergebnisse des bereits beauftragten wissenschaftlichen Gutachtens zu den Auswirkungen der Legalisierung von Genusscannabis auf den Gesundheits- und Jugendschutz in anderen Staaten werden bei beiden Säulen berücksichtigt. Parallel setzt die Bundesregierung (insbesondere über die Auslandsvertretungen) ihre Bemühungen fort, für ihre Ansätze bei den europäischen Partnern zu werben und dabei auch zu prüfen, inwieweit die Initiative einer ausreichenden Zahl von EU-Mitgliedstaaten möglich sein wird, um mittelfristig den einschlägigen EU-Rechtsrahmen zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 12.4.2023Das 2-Säulen-Modell im Einzelnen
1. Säule: Privater & gemeinschaftlicher, nicht-gewinnorientierter Eigenanbau
2. Säule: Regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten