Deutschland und Frankreich setzen sich gemeinsam für Bürokratieentlastung auf europäischer Ebene ein

Die Bundesregierung und die französische Regierung setzen sich für eine modernere Verwaltung auf europäischer Ebene ein – mit einfacherer, nachvollziehbarer Rechtsetzung.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck erklärt:
„Wir setzen heute ein wichtiges Zeichen für bürokratische Entlastung für unsere Unternehmen und für eine wirtschaftliche Stärkung Europas. Deutschland und Frankreich setzen sich gemeinsam gegenüber der EU-Kommission für ein Maßnahmepaket ein, mit dem EU-Vorschriften vereinfacht und effizienter gestaltet werden sollen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Der Abbau unnötiger Bürokratie auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene ist ein wichtiger Baustein, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, Investitionen zu erleichtern und mehr Freiraum für Innovation und Kreativität zu ermöglichen, ohne dabei auf notwendige Schutzstandards zu verzichten.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt:
„Frankreich und Deutschland haben heute eine gemeinsame Initiative zum Bürokratieabbau beschlossen. Ziel ist weniger Erfüllungsaufwand durch EU-Regulierung. Denn in einer globalisierten Welt reichen nationale Bürokratieabbau-Maßnahmen allein nicht aus. Über die Hälfte unserer Bürokratielasten kommt mittlerweile von der Europäischen Union. Gemeinsam mit Frankreich gehen wir deshalb voran. Wir wollen wie in Deutschland auch auf EU-Ebene die Bürokratiekosten erfassen. Doch wir bleiben nicht nur bei der Problemanalyse, sondern konzentrieren uns auf die Problemlösung – durch spürbare Entlastungen unserer Unternehmen und Betriebe. Wir schlagen zum Beispiel vor, die europäische Definition von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) zu erweitern. Berichtspflichten werden wir reduzieren. So stärken wir unsere Wirtschaft und die Position Europas in der Welt. Deutschland und Frankreich können zusammen große Kräfte entwickeln. Diese werden wir nun für den Bürokratieabbau einsetzen – damit Europa wettbewerbsfähig bleibt.“

Beide Staaten fordern mit ihrer Initiative die EU-Kommission dazu auf, einen Maßnahmen-Plan für mehr Bürokratieentlastung zu entwickeln. Dieser soll schnell zur Entlastung der Wirtschaft und Verwaltung beitragen und auch langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken.

Durch ihre gemeinsame Initiative wollen Deutschland und Frankreich die bürokratischen Vorschriften auf EU-Ebene vereinfachen und effizienter gestalten. Wirtschaftlich und klimapolitisch notwendige Planungs- und Transformationsprozesse sollen hierdurch beschleunigt, notwendige Investitionen in Zukunftstechnologien erleichtert und kreative Kräfte in Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung entfesselt werden, ohne dabei auf notwendige Schutzstandards zu verzichten. Insbesondere die Digitalisierung soll dabei weiter vorangetrieben und bei der Rechtsetzung konsequenter mitgedacht werden.

Beide Regierungen schlagen eine Bestandsaufnahme aller Bürokratiekosten auf EU-Ebene vor. Ähnlich dem deutschen Vorbild könnte ein Bürokratiekostenindex aufgesetzt werden, der die Entwicklung der Kosten im Laufe der Zeit darstellt. Zudem sollen Berichtspflichten auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert und insbesondere doppelte Berichtspflichten abgeschafft werden. Die angekündigten Vorschläge der EU-Kommission zum Abbau europäisch verankerter Berichtspflichten für Unternehmen ist hierfür ein wichtiger Schritt.

Im Fokus der deutsch-französischen Initiative stehen insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen. Sie sollen mit einer Reihe an Maßnahmen entlastet werden.

Konkret sieht die Initiative folgende Vorschläge vor:

Bürokratische Lasten für Unternehmen sollen reduziert werden:

  • Insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen sollen mit einer Reihe an Maßnahmen entlastet werden. Zum Beispiel soll die Europäische Definition von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) um eine zusätzliche Unternehmenskategorie der „Small Mid-caps“ (250-500 Mitarbeiter) erweitert sowie eine erneute Überprüfung der finanziellen Schwellenwerte der KMU-Definition vorgenommen werden.
  • Zudem sollen Berichtspflichten auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert und insbesondere doppelte Berichtspflichten abgeschafft werden.
  • Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll überarbeitet werden, um mehr Rechtssicherheit und eine wirksamere Durchsetzung zu erzielen. Auch soll die weitere Entlastung von Informations-, Dokumentations- und Nachweispflichten für KMU, gemeinnützige Organisationen und den Freiwilligensektor geprüft werden.

Recht soll einfacher und verständlicher werden:

  • Bereits bestehende Instrumente der „Besseren Rechtsetzung“ sollen zukünftig konsequenter angewendet werden. Wichtig ist hierbei insbesondere die Durchführung von Folgenabschätzungen.
  • Neues EU-Recht soll konsequent Digitalchecks unterzogen werden, um die Qualität der Rechtssetzung auf EU-Ebene zu verbessern. Hierdurch soll vermieden werden, dass bürokratische Lasten entstehen, die dann später wieder abgebaut werden müssten.
  • Außerdem regt das Papier an, eine Bestandsaufnahme der Bürokratiekosten auf EU-Ebene durchzuführen. Ähnlich dem deutschen Vorbild könnte ein Bürokratiekostenindex aufgesetzt werden, der die Entwicklung der Kosten im Laufe der Zeit darstellt.

Die wirtschaftliche Transformation soll unterstützt werden:

  • Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden.
  • Gesetzesinitiativen aus verschiedenen Politikbereichen sollen künftig nicht isoliert, sondern im Kontext ihrer Wechselwirkung mit anderen Regelungen betrachtet und mit Blick auf ihre Gesamtwirkung koordiniert werden.

Die Deutsch-Französische Initiative zum Bürokratieentlastung auf europäischer Ebene soll der Europäischen Kommission in den kommenden Tagen übermittelt werden.