Schulbesuch über den 16. Geburtstag hinaus bis zum 17. Lebensjahr berechtigt zu außerordentlicher Beitragszahlung ins gesetzliche Rentensystem. Zulässige Obergrenze derzeit 13.912,80 Euro.
Schulbesuch über den 16. Geburtstag hinaus bis zum 17. Lebensjahr berechtigt zu außerordentlicher Beitragszahlung ins gesetzliche Rentensystem. Zulässige Obergrenze derzeit 13.912,80 Euro.