Immer häufiger sind ältere Menschen in langjährigen nichtehelichen Lebensgemeinschaften im Erbfall betroffen, weil keine vertraglichen Regelungen zB. im Hinblick auf Betreuung und Erbrecht bestehen.
Immer häufiger sind ältere Menschen in langjährigen nichtehelichen Lebensgemeinschaften im Erbfall betroffen, weil keine vertraglichen Regelungen zB. im Hinblick auf Betreuung und Erbrecht bestehen.