Der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Verkauf von ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen Jahrzehnte nach der Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit nicht der Besteuerung unterliegt
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Verkauf von ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen Jahrzehnte nach der Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit nicht der Besteuerung unterliegt