Allgemein Landwirtschaftsverlag verstößt gegen Einstweilige Verfügung – Landgericht Köln erlässt Ordnungsgeld PM-Ersteller Freitag, 13.01.2017 0 Immer wieder versucht der Landwirtschaftsverlag GmbH die Tierschützer des Deutschen Tierschutzbüros e.V. zu dikreditieren.