Mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2017 (AÜG) ergeben sich gravierende Änderungen für die Arbeitspraxis und neue, umfangreiche Dokumentationspflichten für Verleiher und Entleiher von Personal.
Mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2017 (AÜG) ergeben sich gravierende Änderungen für die Arbeitspraxis und neue, umfangreiche Dokumentationspflichten für Verleiher und Entleiher von Personal.