Der BGH hat für die Wirksamkeit von Patientenverfügungen genauere Bestimmtheitsanforderungen definiert. Eine früher abgeschlossene Verfügung oder Vollmacht könnte dadurch ihre Gültigkeit verlieren.
Der BGH hat für die Wirksamkeit von Patientenverfügungen genauere Bestimmtheitsanforderungen definiert. Eine früher abgeschlossene Verfügung oder Vollmacht könnte dadurch ihre Gültigkeit verlieren.