Bei den über 60jährigen sind nur 7,5 Prozent gegen Keuchhusten geschützt. Für Sie ist eine Auffrischungsimpfung wichtig. Diese Impfung ist gut verträglich!
Schlagwort: Babys
Kinderlärm als Kündigungsgrund?
Kinderlärm wird oft als störend empfunden. Insbesondere wenn man sich zu Hause entspannen oder im Fall einer Erkrankung erholen möchte, kann das schreiende Baby der Nachbarin den letzten Nerv rauben.