Ausländische Selbständige, die bereits über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, können eine dauerhafte und räumlich unbeschränkte Niederlassungserlaubnis beantragen.
Ausländische Selbständige, die bereits über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, können eine dauerhafte und räumlich unbeschränkte Niederlassungserlaubnis beantragen.