Verbraucherschützer schlagen Alarm

Lebensversicherung und Co: Holen Sie sich Ihr Geld zurück auf Grund falscher Wiederrufsbelehrungen der Versicherungsgesellschaften!

Neun von zehn Autofahrer schauen beim Tanken auf den Zehntel-Cent, ja nehmen selbst kilometerweite Fahrten dafür in Kauf, aber bei einer Lebensversicherung macht sich keiner die Mühe, einmal die eingezahlten Beiträge aufzuaddieren und einmal mit den erzielten Rückkaufwerten oder Ablaufwerten zu vergleichen. Horrende Verluste werden hier augenscheinlich. Oftmals steht nach 15-18 Jahren Laufzeit nicht einmal das eingezahlte Kapital, geschweige denn eine Verzinsung zu Buche. Und hier geht es nicht um Zehntelcent, sondern oft um mehrere tausend Euro

Fakt ist, dass in Deutschland mehr als 100 Millionen Lebensversicherungsverträge existieren. 80% dieser Verträge erleben ihr Ablaufziel nicht und werden mit zum Teil beträchtlichen Verlusten gekündigt oder beitragsfrei gestellt.
In über 99% aller Fälle aus Lebensversicherungsverträgen (auch Fondspolicen) die zwischen 28.06.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen wurden, kann nicht nur verloren geglaubtes Geld von Kunden zurück geholt werden, sondern auch noch eine ordentliche Verzinsung obendrauf.
Das gilt nicht nur für noch laufende oder beitragsfrei gestellte Verträge, sondern auch für bereits gekündigte und ausgelaufene Verträge, sofern die Auszahlung nach dem 01.01.2004 liegt.

Fordern Sie eine kostenlose Ersteinschätzung von den Anwälten an, die sich damit auskennen und Sie werden überrascht sein, was z.B. selbst ein „toter“(abgelaufener oder gekündigter) Vertrag im Nachgang noch wert ist. Wichtig: Sie sollten nur mit Rechtsanwälten arbeiten, die sich damit sehr gut auskennen und über ein Netzwerk von Rechtsanwälten verfügen. Ein Einzelkämpfer hat hier keine Chance.

In der Praxis schaut das dann so aus, dass Innerhalb von 2-3 Wochen nach Einreichen der kompletten Unterlagen der Kunde von den Anwälten eine kostenlose Ersteinschätzung einer Nutzungsentschädigung bekommt.

Das Netzwerk von Rechtsanwälten stützt sich dabei aufgrund diverser BGH und EUGH Urteile (letztes aus dem November 2014) auf Rückabwicklung der Lebensversicherungsverträge. Also auf die Rückzahlung aller bezahlten Beiträge (inklusive aller Kosten und Provisionen), andererseits wird ein sehr aufwendiges Gutachten zu jedem einzelnen Vertrag erstellt, welches keine höhere Verzinsung, sondern eine Nutzungsentschädigung der Beträge, die der Lebensversicherungsgesellschaft zur Verfügung standen, einfordert. Ermittelt wird die Nutzungsentschädigung aus den jährlichen Eigenkapitalrenditen der Gesellschaften. Damit wird ein ca. 80% iger Vergleich mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft angestrebt. Sollten die Gesellschaften dazu nicht bereit sein, wird Klage erhoben. Die BGH und EUGH Urteile sind eindeutig.

Allerdings werden sich das die großen Versicherungsgesellschaften nicht so ohne Weiteres gefallen lassen. Die haben gute Anwälte und werden sich zu wehren versuchen. Ein einzelner Kunde, oder ein einzelner Anwalt wird hier kaum Chancen haben. Einzelkämpfer warten bis zum St. Nimmerleinstag auf einen Gerichtstermin.

Netzwerk von Rechtsanwälten
Nur durch die geballte Macht lässt sich Druck erzeugen. Derzeit werden täglich ca. 200 Aufträge eingereicht. Einige Landgerichte werden bereits jetzt mit einer Masse von Klagen geflutet, so dass die Landgericht bestrebt sind, Pakete von 100 oder 200 Klagen möglichst schnell vom Tisch zu bekommen.

Richter aber können sich profilieren, wenn sie 100 oder 200 Vorgänge schnellstens, mit einem Vergleich – die Versicherungen wollen ja auch gar kein Urteil das in der Öffentlichkeit publik wird – abgearbeitet haben. Noch vor wenigen Wochen kam ein Vergleich mit der „Württembergischen LV“ für 100 Verträge zustande: Quote 99% vom Streitwert.

Kosten
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt i.d.R. die Kosten des Streitfalls – falls Sie keine haben, gibt es eine andere Lösung – wird das LV-Gutachten erstellt, danach wird Klage gemäß dem Gutachten eingereicht.

Über:

Verein des Wissens
Herr Thilo Schneider
Am Aschenweg 34
63869 Heigenbrücken
Deutschland

fon ..: 060209777624
web ..: http://www.verein-des-wissens.de
email : info@verein-des-wissens.de

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