Urteil: Volksbank muss Geschädigten auch außergerichtliche Anwaltskosten zahlen

Schlappe für die Volksbank Langendernbach vor dem Landgericht Limburg

Das Landgericht Limburg hat die Volksbank Langendernbach eG mit Urteil vom 07.07.2017 (Landgericht Limburg 4 O 53/15) verurteilt einer Kundin rund 3.600,00 außergerichtler Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Die Genossenschaftsbank hatte selbst vor Gericht die bemerkenswerte Rechtsauffassung vertreten, dass -obwohl ihr ehemaliger Vorstand über Jahre hin Kunden vorsätzlich betrogen hat- sie diesen Kunden zwar eine Entschädigung, nicht aber entstandene Anwalstkosten zahlen müsse. Die Bank hat nunmehr vom Landgericht bestätigt erhalten, dass ihre Rechtsauffassung mit dem Gesetz und der Rechtsprechung nicht in Einklang zu bringen ist. Für das Gericht war u.a. maßgebend, dass seit langem anerkannt sei, dass selbst Geschädigte von Verkehrsunfällen sich anwaltlicher Hilfe bedienen können. Nichts anderes gelte in einem „Massenbetrugsfall“ in einer Bank. Das Gericht betont im Urteil, dass die Bank sich erfolgos mit einem Mitverschulden der Kundin verteidigt hat und dies nachträglich die „Richtigkeit und Wichtigkeit anwaltlicher Beratung“ in diesem Fall bestätige.

Der Anwalt der Klägerin, Matthias Schröder, freut sich über das Urteil, dass er allerdings auch sicher erwartet hatte. „Dass die anwaltlich und mutmaßlich von ihrem Verband beratene Bank sich noch wegen solcher Nebenforderungen von geschädigten Kunden vor Gericht streiten möchte, zeigt nicht nur schlechten Stil und katastrophales Krisenmanagement“, lässt Schröder wissen. „Absolut bemerkenswert dürfte sein, dass über die Entfernung des mutmaßlichen Betrügers aus dem Vorstand, keine weiteren personellen Konsequenzen gezogen worden scheinen. Der Vorstandskollege, der mit dem mutmaßlichen Täter jahrelang zusammen als Organ berufen war, ist weiter an der Spitze der Bank und durfte die Aufklärung und Regulierung betreiben“, so der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weiter.

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