Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Übernahme der höheren Mietkosten bei fehlender Genehmigung zum Umzug
Wiesbaden 16.05.16 Leistungen nach SGBII haben ein komplexes Bewilligungsverfahren. Anwalt Stefan Wupschahl bezieht sich hier auf einen aktuellen Fall zu Leistungen beim Umzug des Leistungsbeziehers.
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